E-Mobility: Wohnen, laden, losstarten (GEWINNSPIEL)

Apr 7, 2021 | Wissenswertes

Wie Sie von E-Autos, E-Rollern, Ladestationen und deren Förderungen profitieren

Über moderne Mobilität ohne elektrisch betriebene Fahrzeuge zu sprechen ist kaum mehr möglich. Auch in Wohnanlagen und Unternehmen kommen vermehrt Ladestationen für diese zum Einsatz. Profitieren Sie von Förderungen, gratis parken und anderen Kosten-einsparungen!

Welche Vorteile bringt die neue Mobilität?

E-Mobility im Überblick

Elektromobilität bezieht sich auf die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge und ist somit der Überbegriff nachhaltiger Gestaltung des Mobilitätssektors.

Diese moderne Mobilität bezieht sich nicht nur auf den privaten Sektor. Auch öffentlicher Nahverkehr wie Busse, Taxis, Lieferdienste oder Sharing-Services nutzen immer stärker die Vorteile von E-Mobility. Batteriebusse oder E-Bikes für Lieferdienste wären Beispiele hierfür.

E-Mobility-Fahrzeuge wie Elektroautos, E-Scooter oder E-Bikes haben eines gemeinsam: Den kompletten oder hybriden elektrischen Antrieb. Mittels Nutzung eines Energiespeichers beziehen sie ihre Energie überwiegend aus dem Stromnetz anstatt aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Hybride Modelle mit zusätzlichem Kraftstoffmotor stellen eine Lösung für Langstrecken dar, bis komplett elektrische Fahrzeuge zukünftig größere Reichweiten zurücklegen können.

Wohnen und E-Mobility

Wohnen und E-Mobility kann immer besser verbunden werden. Die meisten E-Fahrzeuge werden bereits entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz geladen. Zahlreiche Wohnbauten bieten Parkplätze mit Ladestationen, was als bequemste und meist günstigste Möglichkeit gilt, sein Fahrzeug zu laden.

Auch werden diese privaten Ladestationen und Wallboxen in Mehrparteienhäusern gefördert. 2020 wurden diese Förderungen für Fahrzeuge mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern in Österreich nochmals erhöht.

Zusätzlich wurde der Ausbau privater Ladepunkte stärker gefördert. Unternehmen mit öffentlich zugänglichen Ladestationen können sich auch Unterstützung sichern. Je höher die Ladeleistung, desto höher die Förderung.

Fehlende Lademöglichkeiten waren oft ein Grund, weshalb sich kein E-Auto angeschafft wurde. Jedoch wird rechtlich stark an mehr Anreizen dafür gearbeitet. Im Jahr 2021 fördert die österreichische Regierung Elektroautos mit 40 Millionen Euro. (Satz mit interaktivem Link: https://www.derstandard.at/story/2000121011817/bundesregierung-foerdert-elektroautos-2021-mit-40-millionen-euro )

„Der Bürger will kein Benzin, er will fahren. Er will keinen Strom, er will Licht“
Christian Rehtanz

Sollte es noch keine Lademöglichkeit bei Ihrer Wohnanlage geben, können Sie sich an Ihre Hausverwaltung wenden. Auch besteht das Recht, selbst eine einphasige Lademöglichkeit bis zu 3,7 kW zu installieren, was der üblichen Leistung einer Steckdose entspricht. Diese Leistung ist zwar nicht optimal, jedoch kann bei fehlender Stimmigkeit darauf zurückgegriffen werden.

Förderungspauschalen für E-Ladeinfrastruktur

Durch die Förderungsaktion der E-Mobilität für Private 2020-2021 betragen die Pauschalen der Infrastruktur wie folgt:

• Intelligentes Ladekabel: 600€
• Wallbox/Heimladestation für Ein/Zweifamilienhäuser: 600€
• OCPP-fähige Wallbox für Mehrparteienhäuser: 900€
• OCPP-fähige Wallbox für Mehrparteienhäuser als Teil einer Gemeinschaftsanlage: 1.800€

Umbau von E-Stationen in WEG Objekten

Das Bedürfnis, Elektrofahrzeuge zuhause aufzuladen, wächst mit der Zunahme der Elektomobilität.  Als eher einfach wird der Einbau von E-Ladestationen im Wohnungsneubau betrachtet. Wenn es allerdings zu einer Nachrüstung von Ladestationen kommen soll, kommen technische und energiewirtschaftliche, aber auch wohnrechtliche Fragen auf. Es wird zwischen drei verschiedenen Maßnahmen bei der Nachrüstung unterschieden:

 

  1. Bestehende elektrische Anschlüsse der Wohnungen zur Versorgung von Ladestationen an PKW-Parkplätzen können genutzt werden.
  2. Die Errichtung eines zusätzlichen Zählerverteilers in zentraler Lage kann für die Anspeisung der Ladestationen genutzt werden.
  3. Als dritte Möglichkeit bedarf es eines Ladestellenbetreibers, dessen Aufgabe die Errichtung der Infrastruktur und das ordnungsgemäße Betreiben sowie die Verrechnung der Kosten ist.

 

Die Nachrüstung von Ladestationen in Wohngebäuden lässt sich in die geltende Rechtsordnung integrieren. Das wohnrechtliche Normenmaterial zur Nachrüstung von Kfz-Abstellplätzen mit E-Ladestationen lässt sich wie folgt bezeichnen: Einschlägig sind das Änderungsrecht des Wohnungseigentümers oder Mieters (§ 16 WEG, § 9 MRG [iVm § 20 WGG]), der Anspruch auf Investitionsersatz (§ 10 MRG, § 20 Abs 5 WGG, § 1097 Satz 2 ABGB), das Verwaltungsregime im WEG (§§ 28 f WEG) sowie die Verbesserungspflicht des Vermieters (§ 4 MRG) oder gemeinnütziger Bauvereinigungen (§ 14b WGG).

Kostenvorteile eines Elektroautos

Vor allem auf lange Sicht bieten Ihnen Elektrofahrzeuge im Vergleich zu benzinbetriebenen Autos Kostenvorteile, in erster Linie in Bezug auf Unterhalt- und Wartungskosten.

 

• Bereits beim Kauf von Privatfahrzeugen werden Sie unterstützt
• Private Ladeinfrastruktur wie Wallboxen werden zusätzlich gefördert
• Für E-Autos fallen großteils die Parkgebühren weg
• Unternehmen, Vereine und andere Organisationen erhalten Unterstützung:

      • bei der Anschaffung von Fahrzeugen
      • beim Bau der E-Ladeinfrastruktur
      • beim E-Mobilitätsmanagement
      • bei der Umstellung von Fuhrparks

Infografik der Unterhaltskosten eines E-Autos

Die wichtigsten Unterhaltskosten belaufen sich auf das Aufladen, die Versicherung, die Wartung, Steuern und gegebenenfalls Ersatzteile.

Die folgende Grafik bietet Ihnen einen Überblick über diese Unterhaltskosten eines E-Autos und deren Kostenvorteile:

Wann ist ein E-Fahrzeug CO2-neutral?

Da der Verkehrssektor weltweit für einen Großteil der CO2-Emissionen verantwortlich ist, befindet sich die Mobilitätsbranche in einem Wandel. Trotz einiger Debatten um Themen wie der Verwendung von Grünstrom oder der nachhaltigen Produktion der Batterien haben Elektrofahrzeuge den großen Vorteil, ohne fossile Brennstoffe auszukommen.

 

Der größte CO2-Verbrauch findet nach wie vor in der Fertigung, vor allem bei der Batterie-produktion, statt. Um ein Fahrzeug als nahezu CO2-neutral zu bezeichnen, muss in seinem gesamten Lebenszyklus auf drei Dinge geachtet werden:

 

  • Reduzierter CO2-Ausstroß entlang der Wertschöpfungskette
  • Energieversorgung mittels erneuerbarer Energie
  • Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen

Werden diese Punkte beachtet, können die eingesetzten CO2-Emissionen 75 bis 90 % geringer sein als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren

Warum sich ein Elektroauto als Firmenwagen lohnt

Der große Vorteil für Unternehmer den E-Autos als Firmenwagen bieten, ist neben den positiven Auswirkungen auf die Umwelt die Einsparung von Steuern. Dies wurde durch die Gesetzesänderung von 2016 ermöglicht, welche nun für den Sachbezug auch die CO2-Emissionswerte heranzieht.

Neben der bereits erwähnten NoVA-Befreiung sowie dem Wegfall der motorbezogenen Versicherungssteuer bieten hier auch Steuererleichterungen für Mitarbeiter einen Bonus. Der Sachbezug bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen entfällt zur Gänze. Auch der Arbeitgeber profitiert hierbei vom Sparen der Lohnnebenkosten.

Diese Dinge tragen nebenbei zur Mitarbeiterzufriedenheit bei, was den Unternehmenserfolg erhöhen kann. Ein Elektrofahrzeug als Firmenwagen als attraktive Gehaltsnebenleistung wirkt sich also auch positiv auf das gesamte Unternehmen aus.

E-Scooter im Trend: Vorteile und Regelungen

Mit ihrer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h und einer Leistung von bis zu 600 Watt fahren immer mehr der modernen E-Scooter durch die Städte. Diese Art von E-Mobility eignet sich hervorragend für das Leben in der Stadt.

Vor allem für einen kurzen Einkauf, ein spontanes Treffen in der Innenstadt oder die Fahrt zur Arbeit eignet sich der E-Scooter für Privatnutzer. Für kürzere Strecken bietet sich dies als umweltfreundlichere und trotzdem bequeme Alternative zu einem Auto. Durch das Verwenden von Radwegen kann auch Staus ausgewichen werden.

Einige der Vorteile der beliebten E-Scooter sind hier kurz für Sie zusammengefasst:

• Keine Emissionen durch den Elektromotor
• Aufladbar an jeder Steckdose
• Bequeme Alternative zum Auto für kurze Distanzen
• Für die klappbaren Geräte wird wenig Platz benötigt
• Ideal für die letzte Meile von der Haltestelle oder vom Parkplatz ins Büro
• Lästige Staus sind vermeidbar durch die Verwendung von Fahrradwegen
• Routenplanung durch die Verwendung von Radwege-Apps

 

Aber was ist mit diesem Verkehrsmittel überhaupt erlaubt?

Gesetzliches Mindestalter
12 Jahre
Mindestalter mit gültigem Radfahrausweis
9 Jahre
Begleitperson für jüngere Kinder
Mind. 16 Jahre
Alkohollimit
0,8 Promille
Fahrbahn
Darf mangels Radfahranlage befahren werden
Fahrradwege
Dürfen befahren werden
Fahrradstraßen
Dürfen befahren werden
Gehsteige & Gehwege
Dürfen nicht befahren werden
Fußgängerzone
Nur wenn auch das Radfahren gestattet ist
Rückstrahler oder Folienpflicht
Weiß nach vorne, rot nach hinten, gelb zur Seite
Licht & Rücklichtpflicht
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht
E-Moped-Roller bis zu 45 km/h
Hier gelten andere Richtlinien!

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